Herzlich willkommen bei Appel Fördertechnik GmbH
Planung, Konstruktion und Verkauf von PKW-Aufzügen und PKW-Hubeinrichtungen
Die Thomas Appel Fördertechnik GmbH übernimmt die komplette Planung, den Einbau sowie die betriebsfertige Übergabe von PKW-Aufzügen, die individuell auf Kundenwunsch gefertigt werden.
Die Niveauüberbrückungen mit unseren Hubeinrichtungen werden sowohl im Innen- als auch Außenbereich installiert.
Unsere PKW- Hubeinrichtungen und PKW-Aufzüge kommen vorwiegend in Autohäusern, Privathäusern und Villen sowie in Wohnanlagen mit mehreren Wohneinheiten zum Einsatz.
Zu unseren gewerblichen Kunden zählen renommierte Autohäuser, die Ihre Fahrzeuge in 2 Ebenen präsentieren.
Voraussetzungen zum Einsatz unserer PKW-Aufzüge
Unsere abgebildeten Anlagen werden auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie Masch RL 2006/42/EG geplant und eingesetzt.
Sie sind nicht im öffentlichen Bereich, sondern nur im eingeschränkten Nutzerkreis einsetzbar, d.h. nur über eine Zugangsberechtigung wie Kartenleser, Schlüssel oder codierter Funk. Die maximale Hubhöhe bei Personenmitfahrt im Mehrfamilienhaus beträgt 3 m, im Einfamilienhaus auch > 3 m. Die Hub-und Senkgeschwindigkeit ist auf max. 0,15m/sec. begrenzt.
Ohne Personenmitfahrt können unsere Anlagen bis zu 10 m Höhe überbrücken.
Die Plattform muss in einem allseitig glatten Schacht verfahren. Die Zugangsstellen sind über Tore oder Türen elektromechanisch verriegelt.
Da wir keine Kabine mit Schiebetüren einsetzen, benötigen wir wesentlich kleinere Schachtmaße und keine Überfahrt.
Die Hubeinrichtung besteht aus einer Plattform mit 1 m hohen längsseitigen Wänden, ohne Decke und ohne mitfahrende Türen. Die Stirnseiten sind mit Lichtvorhängen und weiteren Zubehöreinrichtungen bestückt, der Lift verfährt nur bei richtig positionierten PKW. Auch die mitfahrenden Personen sind über die Lichtvorhänge gesichert. Eine Schachtkopfhöhe von 2,2 m ist für uns ausreichend
Ist der Verfahrbereich der Plattform von außen frei zugängig (ohne Schacht, z.B. in Autohäusern) ist eine Personenmitfahrt unter Berücksichtigung besonderer Sicherheitseinrichtungen nur bis 3 m Hubhöhe gestattet.